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Vom „Lokalismus“ zum revolutionären
Syndikalismus
Die „Freie Vereinigung deutscher Gewerkschaften“
Vom 17. bis 19. Mai 1897 fand in Halle a.d. Saale der „Erste Kongreß der lokalorganisierten oder auf des Grund des Vertrauensmännersystems zentralisierten Gewerkschaften Deutschlands“ statt, daraus erfolgte die organisatorische Verselbständigung der „Lokalisten“. Die Lokalorganisierten, die sich ab 1901 „Freie Vereinigung deutscher Gewerkschaften“ (FVdG) nannten, entwickelten sich zunehmend zu einer syndikalistischen Gewerkschaft. Im Dezember 1919 gründete die FVdG mit anderen kleinen radikalen Gewerkschaften die anarchosyndikalistische „Freie Arbeiter-Union Deutschlands“ (FAUD). Somit markierte im Selbstverständnis der FAUD das Jahr 1897 den Beginn des revolutionären Syndikalismus in Deutschland.
Gewerkschaften und Sozialdemokratie unter dem „Sozialistengesetz“
Im Oktober 1878 wurde das „Gesetz gegen die gemeingefährlichen
Bestrebungen der Sozialdemokratie“, das sogenannte „Sozialistengesetz“,
erlassen. Aufgrund dieses Gesetzes setzte eine umfassende Repression gegen
sogenannte „Reichsfeinde“ und „vaterlandslose Gesellen“
ein, die von Vereins- und Presseverboten, Massenausweisungen aus Städten,
über die der „kleine Belagerungszustand“ verhängt wurde,
und verschärften Einsatz der politischen Polizei geprägt war. In
Berlin wurde z.B. schon am 28. November 1878 der kleine Belagerungszustand
verhängt, gleichzeitig erhielten 67 Sozialdemokraten ihren Ausweisungsbefehl.
In Altona geschah dies 1880 und in Leipzig 1881.
Die Bedingungen unter dem Sozialistengesetz mußten zwangsläufig
dazu führen, daß die Diskussion über die Gewerkschaftsfrage
und die Vereinheitlichung und Zentralisierung der Gewerkschaften in der ArbeiterInnenbewegung
unterbrochen wurde. Für die Sozialdemokratie stand nun das Überleben
der eigenen Partei im Vordergrund.
Als das Sozialistengesetz erlassen wurde, „hatten sich die bestehenden
Arbeitervereinigungen üblicherweise als lokale Berufsorganisationen ohne
durchstrukturierte Führungsinstanzen konstituiert. Mit ihren direkten
Delegationsformen, ihrer basisdemokratischen Entscheidungsfindung, ihren diskontinuierlichen
Organisationsformen und nicht zuletzt aufgrund des Ziels einer genossenschaftlichen
Produktion wiesen diese örtlichen Berufsvereine bereits charakteristische
syndikalistische Grundmerkmale auf. Während der Verfolgung durch das
‘Sozialistengesetz’ waren die Partei- und Gewerkschaftsverbände
gezwungen, sich an der Basis illegal zuorganisieren. Die Verbindung der noch
bestehenden, vielfach getarnten arbeitenden Gruppierungen konnte überregional
nur durch ein lose aufgebautes Vertrauensmännersystem gewährleistet
werden“ (Rübner 1994, 24f).
Aufgrund dieser Situation kam den lokalen Verbänden eine entscheidene
Funktion für die organisierte ArbeiterInnenbewegung zu. Dies stärkte
die lokalen Verbände und führte zu einer zunehmenden Selbständigkeit
gegenüber der Parteiführung. Während die föderalistische
Struktur der lokalorganisierten Gewerkschaften durch das Sozialistengesetz
befördert wurde, setzte in der Sozialdemokratie eine zunehmende Hierarchisierung
ein und das „Primat des Politischen“ setzte sich im Laufe der
Jahre durch.
„Eines aber hatte das Sozialistengesetz (...) fertiggebracht. Es hatte
während den Jahren der Verfolgung den freien Meinungsausdruck, der nur
in einer öffentlichen Bewegung möglich ist, völlig gelähmt
und den parlamentarischen Führern der Partei, die in der sozialdemokratischen
Fraktion des Reichstages eine natürliche Stütze besaßen, eine
Macht in die Hände gespielt, die sie vor dem Sozialistengesetz nie besessen
hatte“ (Rocker 1985, 8).
Die organisatorischen Bedingungen unter dem Sozialistengesetz begünstigten
die „Arbeits¬teilung“ zwischen Partei und Gewerkschaft als
Trennung von politischen und ökonomischen Kämpfen, die weitreichende
Konsequenzen für die Sozialdemokratie und der ArbeiterInnenbewegung für
die Zeit nach dem Sozialistengesetz haben sollte und noch heute das Verhältnis
von SPD und DGB zueinander und gegenüber Staat und Kapital bestimmt.
Gegen das „Primat des Politischen“ und den Parlamentarismus der
Sozialdemokratie regte sich aber schon in 1880er Jahren massiven Widerstand.
So „ machten sich schon Mitte der achtziger Jahre oppositionelle Strömungen
gegen die Taktik der legal wirkenden Fraktion - die gleichzeitig als Parteiführung
fungierte - bemerkbar. Sowohl gegen die Kommunalwahl wie gegen die Landtagswahlbeteiligung
wurde in Berlin Sturm gelaufen, da diese Formen politischer Betätigung
die Gefahr kleinbürgerlicher Reformpolitik zu Lasten des angestrebten
Endzieles in sich trügen“ (Wienand 1981, 57).
Die radikale Opposition innerhalb der Sozialdemokratie wurde aufgrund ihres
Alters und der Dauer der Parteimitgliedschaft die „Jungen“ genannt.
Die Hauptzentren der sogenannten „Bewegung der Jungen“ lagen in
Berlin, Magdeburg und Dresden (vgl. Müller 1975 und Wienand 1981, 57-66).
Das Sozialistengesetz führte innerhalb der Sozialdemokratie einerseits
zu einer Radikalisierung der Theorie durch die „Jungen“ und anderseits
zu einer reformistischen Praxis durch die Parteiführung und -fraktion,
ebenfalls wurde wie schon erwähnt der Föderalismus der Gewerkschaften
gestärkt. Aber auch innerhalb der Gewerkschaftsbewegung gab es eine Reihe
von Widersprüchen. Neben eindeutigen VertreterInnen des Lokalismus gab
es auch nicht unerhebliche Strömungen für eine Zentralisierung der
Gewerkschaften. An der Frage zwischen Lokalismus und Zentralismus spaltete
sich z.B. die Maurer- und Zimmererbewegung während der Zeit des Sozialistengesetzes.
Die Spaltung begann 1886 als sich der Zentralvorstand weigerte den Streik
der Magdeburger Zimmerer zu unterstützen, die Maurerbewegung hatte sich
schon früher gespalten (vgl. Müller 1985, 35-53). Die Streikautonomie
der lokalen Verbände stand im Mittelpunkt in der Auseinandersetzung von
„Lokalisten“ und „Zentralisten“.
Die „Jungen“ zwischen Sozialdemokratie und Anarchismus
Die Kritik der „Jungen“ an die „Diktatur
der Führer“ innerhalb der Sozialdemo¬kra¬tie wurde immer
massiver. Der erste Parteitag nach dem Sozialistengesetz in Halle (1890) stand
unter dem Zeichen dieser Auseinandersetzung. Der einzige Vertreter der „Jungen“,
der Berliner Buchdrucker Wilhelm Werner, fordert mehr sozialdemokratische
Agitation im Reichstag und das Parlament müsse Mittel zu Zweck und nicht
Selbstzweck sei. Bebel dagegen erhoffte sich auf diesem Parteitag eine Diskussion
über die parlamentarische Taktik der Partei.
Nach dem Erfurter Parteitag im Jahre 1891 mußten sich die „Jungen“
entscheiden, ob sie sich der Partei anpassen oder diese verlassen wollen.
Die auf dem Erfurter Parteitag ausgeschlossenen „Jungen“ gründete
am 8. November 1891 die „Vereinigung Unabhängiger Sozialisten“
(VUS). Innerhalb der VUS kristallisierten sich zwei Strömungen heraus.
Die erste stand für eine anti-parlamentarischen Sozialdemokratie und
die andere näherte sich der anarchistischen Bewegung an. Die Hinwendung
eines Teils der VUS zum Anarchismus verlief nicht ohne Spannungen. In Jahre
1893 war die Trennung der beiden Strömungen vollzogen. Die oppositionellen
Sozialdemokraten gingen teilweise wieder zur SPD oder zogen sich aus der ArbeiterInnenbewegung
zurück. Die „anarchistische Strömung“ wandte sich u.a.
dem Syndikalismus, dem kommunistischen Anarchismus von Kropotkin zu und Gustav
Landauer gründete 1908 den „Sozialistischen Bund“.
Lokalismus oder Zentralismus?
Obwohl sich gegen Ende des Sozialistengesetzes sich eine
Vereinigung der „Loka¬listen“ und „Zentralisten“
abzeichnete, verschärften sich mit dem Ende des Sozialistengesetzes im
Jahre 1890 die Auseinandersetzung zwischen Gegner und Befürwortern einer
zentralen Gewerkschaftsorganisation. Auf einer Gewerkschaftskonferenz vom
17. November 1890 konstituierte sich eine Generalkommission und der Führung
von Carl Legiens mit Ziel der Gründung einer organisatorisch einheitlichen
und zentralistisch hierarchischen Gewerkschaftsorganisation.
„Um dies zu verhindern, hatten die lokalistischen Fachvereine kurz nach
Aufhebung des Sozialistengesetzes bereits den Antrag auf Auflösung der
Gewerkschaften gestellt. Sie hielten es für notwendig, eine einheitliche,
alles umfassende Arbeiterbewegung in Deutschland zu schaffen. Schon damit
setzten sie sich im Widerspruch zu der in der sozialdemokratischen Partei
vorherrschenden Tendenz; denn der 1. Parteitag der SPD 1890 in Halle hatte
sich immerhin bereits für eine getrennte und zentralistische Organisation
ausgesprochen“ (Vogel 1977, 44).
Auf dem ersten zentralen Gewerkschaftskongreß, der in Halberstadt vom
14. bis 18. März 1892 tagte, wurde die Bildung einer zentralen Gewerkschaftsorganisation
beschlossen, die 13 lokalistischen Delegierten verließen unter Protest
den Kongreß. Der neue gewerkschaftliche Zentralverband war - wie es
sich die SPD wünschte - politisch abstinent und konzentrierte sich allein
auf die ökonomischen Kämpfe. Damit war in der sozialdemokratischen
ArbeiterInnenbewegung die Trennung in politischen und ökonomischen Kämpfen
endgültig vollzogen.
„Die Entwicklung der Sozialdemokratie in getrennten und gegeneinander
verselbständigen ökonomischen und politischen Organisationen zeigt,
daß die formelle Trennung der bürgerlichen Gesellschaft in Ökonomie
und Politik, in Staat und Produktion auch in ihr als herrschendes Bewußtsein
durchsetzte. Was Marx für die Arbeiter konstatierte, daß sie notwendig
die realen Mystifikationen des Kapitals bewußtseinsmäßig
reproduzieren, gilt ebenfalls für den aus der formellen Trennung von
Ökonomie und Politik entstehenden Schein, der bürgerlicher Staat
hätte nichts mit Ökonomie, nichts mit Klassenherrschaft zu tun“
(Scharrer 1974, 14).
Die „Lokalisten“, die sich weiterhin der Sozialdemokratie verbunden
fühlten, lehnten sowohl den Zentralismus als auch die Trennung von ökonomischen
und politischen Kämpfen ab und standen so in ihrer Praxis in der Nähe
der Konzepte des Syndikalismus. Die „Lokalisten“ „glaubten
nicht, im Rahmen der bestehenden Gesellschaftsordnung mit rein gewerkschaftlichen
Kampfmitteln die Lage der Arbeitnehmer wesentlich verbessern zu können
und forderten also auch den vollen politisch-revolutionären Einsatz der
Gewerkschaftsorganisation“ (Bock 1993, 24). Der Streit zwischen dem
radikalen Flügel der Lokalisten und den reformistischen Zentralverbänden
wurde in Berlin in den Jahren 1892 bis 1897 unter den Maurer am heftigsten
geführt (vgl. Müller 1985, 54-93). Innerhalb der lokalistischen
Gewerkschaftsverbände waren die Mauerer und Zimmerer die größte
Berufsgruppe.
Im Verlauf des Streikes der Hamburger Hafenarbeiter 1896/97 kam es zu zahlreichen
Konflikten „zwischen der zentralverhändlerischen Gewerkschaftsbewegung
und den ungelernten, unorganisierten Hafenarbeitern“ (Vogel 1977, 52).
Die in dem Streik stark involvierten „Lokalisten“ begannen hier,
vorwiegen die ungelernten Arbeiter in ihrem Seemannsverband zu organisieren.
Hier deutet sich eine weitere Spaltung der ArbeiterInnenbewegung an. Die unterschiedliche
Situation der qualifizierten Arbeiter und den an- und ungelernten Arbeitern
bestimmten immer wieder die verschiedenen Arbeitskämpfe.
So kam es 1899 beim Bergarbeiterstreik zu „Auseinandersetzungen zwischen
Jugendlichen, Förderleuten und Polen auf der einen Seite und den Hauern
auf der anderen Seite“ So legten z.B. am 7. Mai 1899 „polnische
Streikende den streikbrechenden deutschen Hauern der Zeche Prosper eine regelrechten
Hinterhalt. Mit Pfählen und Steinen bewaffnet drangen sie auf die von
der Arbeit zurückkehrenden Bergleute ein. Zuvor hatte Militär offensichtlich
den deutschen Streikbrechern den Zugang zu der Grube verschafft“ (Brockhaus
1975, 113). Die ungelernten Arbeiter und die Arbeitsmigranten sahen sich nicht
durch die zentralistischen Gewerkschaftsverbände vertreten, so daß
sie autonom Streiks organisierten und sich gegen die Streikbrecher der „professionellen
Arbeiterbewegung“ (Karl Heinz Roth) wehren mußten. Diese Differenzen
führten zwar nicht dazu, daß die ungelernten Arbeiter sich revolutionären
Gewerkschaftsorganisationen anschlossen, zeigen aber das die Einheit der ArbeiterInnenklasse
ein Mythos war, der vor allem durch die autoritären ArbeiterInnenorganisation
instrumentalisiert wurde.
Die FVdG zwischen Sozialdemokratie und Syndikalismus
Mit dem „Ersten Kongreß der lokalorganisierten
oder auf des Grund des Vertrauensmännersystems zentralisierten Gewerkschaften
Deutschlands“ im Mai 1897 begann die organisatorische Verselbständigung
der „Lokalisten“ und im September 1901 wurde der Name in „Freie
Vereinigung deutscher Gewerkschaften“ (FVdG) geändert. In einer
Resolution auf dem Gründungskongreß in Halle wurde die weitere
Orientierung an die SPD beschlossen. Dort heißt es u.a.:
„I. Eine bewußte Trennung der gewerkschaftlichen Bewegung von
der bewußten sozialdemokratischen Politik ist unmöglich, ohne den
Kampf um die Verbesserung der Lage der Arbeiter auf dem Boden der heutigen
Ordnung aussichtslos zu machen und zu lähmen.
II. Daß die Bemühungen, von welcher Seite sie auch kommen mögen,
den Zusammenhang mit der Sozialdemokratie zu lockern oder zu durchbrechen,
als arbeiterfeindliche zu betrachten sind.
III. Daß Organisationsformen der gewerkschaftlichen Bewegung, die sie
in dem Kampf und die politischen Ziele hindern, als fehlerhaft und verwerflich
zu betrachten sind. Der Kongreß sieht in der Form der Organisation,
die sich die sozialdemokratische Partei Deutschlands auf dem Kongreß
zu Halle a.S. 1890 gegeben hat, mit Rücksicht auf die bestehenden Vereinsgesetzgebung
auch für die gewerkschaftliche Organisation die zweckmäßigste
und beste Einrichtung zur Verfolgung aller Ziele der Gewerkschaftsbewegung“
(zitiert nach: Vogel 1977, 53f).
Die SPD war allerdings gar nicht begeistert von der Gründung einer neuen
Gewerkschaftsorganisation, übte aber zunächst Neutralität gegen
über den „Freien Vereinigungen“ aus, dies dürfte zweifellos
auf die Doppelmitgliedschaft vieler FVdG-Wortführer zurückzuführen
sein. Aber schon 1903 gab es den Versuch die „Freien Vereinigungen“
mit den gewerkschaftlichen Zentralverbänden zu verschmelzen. Die Auseinandersetzungen
mit den gewerkschaftlichen Zentralverbänden und den „Freien Vereinigungen“
wurden immer schärfer geführt, durch verlängerte Streiks wurde
versucht, die FVdG finanziell zu schwächen. Zum endgültigen und
ideologischen Bruch der FVdG mit der organisierten Sozialdemokratie kam es
während der Massenstreikdebatte 1904 bis 1906, der offiziell durch das
Verbot der Doppelmitgliedschaft durch SPD 1908 vollzogen wurde.
„Die ‘Freie Vereinigung’, die sich bis dahin als gewerkschaftliche
Avantgarde der Sozialdemokratie verstand, hatte nun neben ihren Kampf mit
den Zentralverbänden auch noch gegen die sozialdemokratische Parteibürokratie
anzurennen, die dem mäßigenden gewerkschaftlichen Einfluß
erlag. Ihre Funktion wurde z.B. in der für die Entwicklung der SPD bedeutsamen
Massenstreikdebatte (1904-1906) offenbar. Der 5. Kongreß der Zentralverbände
hatte im Mai 1905 erklärt, daß der dem Generalstreik, wie er von
den Anarchisten und Leuten, die ohne jegliche Erfahrung auf dem Gebiete des
wirtschaftlichen Kampfes seien, vertreten werde, für indiskutabel“
(Bock 1993, 26).
Aber nicht nur die Massenstreikdebatte innerhalb der ArbeiterInnenbewegung
markierte eine Wende in der FVdG, denn nach dem Tod von Gustav Keßler
am 29. Juli 1904 übernahm Fritz Kater die Geschäftsführung
der „Freien Vereinigung“. Keßler war maßgeblich verantwortlich
für die Orientierung der FVdG an die Sozialdemokratie und der Ablehnung
anderer Strömungen. Noch auf dem zweiten Kongreß im April 1898
hatte die Mehrheit der Delegierten es abgelehnt, auch Personen, die nicht
sozialdemokratisch engagiert seien, in die Organisation aufzunehmen, dies
kam einer Abgrenzung gegenüber den Anarchismus gleich. Doch unter dem
Einfluß Fritz Katers übernahmen die „Freien Vereinigungen“
radikal-anarchistische Ideen. Vor allem die Schriften „Die direkte Aktion“
(1903) und „Der Soziale Generalstreik“ (1905) von Arnold Roller,
die zunächst im Umfeld der „Anarchistischen Föderation Deutschlands“
rezipiert wurden, spielten eine große Rolle. Roller der im Kontakt mit
französischen Syndikalisten stand, faßte die primäre Aufgabe
der Gewerkschaften folgendermaßen zusammen:
„Die Gewerkschaften haben (...) die Aufgabe, in der Zukunft die Produktion
zu übernehmen, und so sind sie dazu bestimmt, nicht nur das Erziehungs-
und Kampfelement der sozialen Zukunft zu werden, sondern auch das Embryo der
Produktion und Neuorganisation nach Beseitigung des Kapitalismus“ (Roller
1905, 43).
Der Übergang der lokalistischen „Freien Vereinigung“ mit
sozialdemokratischem Programm (1897) zu einem revolutionär-syndikalistischen
Programm (1908) ging nicht spurlos an der FVdG vorbei. Auf dem 8. Kongreß
der FVdG traten die Vertreter der anarchistischen Strömung für einen
strikten Antimilitarismus, Atheismus und Antiparlamentarismus ein, ebenso
versuchten sie die endgültige ideologische Trennung von der Sozialdemokratie
voranzutreiben. Fritz Kater dagegen versuchte die programmatische Ausrichtung
auf den Syndikalismus „mit der Position einer politischen Neutralität
(zu) verbinden, die den Konflikt zwischen den eher gemäßigten Ex-Sozialdemo¬kraten
und den radikalen Anarchisten um Fritz Köster nicht aufbrechen lassen
sollte“ (Rübner 1994, 31).
Die Synthese von anarchistischen und syndikalistischen Inhalten wurden auch
in der AFD kritisch beobachtet, dort wurde befürchtet, daß „eine
Reduzierung des Anarchismus auf rein ökonomische Zielsetzungen und stufte
daher die Gewerkschaftsbewegung als in ihrer Bedeutung zweitrangig und für
den organisierten Anarchismus als ‘schwächenden’ Einfluß“
(Rübner 1994, 31f). Trotz dieser Befürchtungen kam es in verschiedenen
Regionen immer wieder zu Kooperationen zwischen FvdG und AFD, die Bremer Sektion
schloß sich sogar geschlossen der „Freien Vereinigung aller Berufe
für Bremen und Umgebung“ an. Die Hinwendung zum revolutionären
Syndikalismus mit den Kampfmitteln direkte Aktion, Generalstreik und Sabotage
führte zu einem Mitgliederschwund, während 1907 noch über 17.000
Menschen in den „Freien Vereinigungen“ organisiert waren, waren
es 1910 nur ca. 6.500.
Von der FVdG zur anarchosyndikalistischen FAUD
Nachdem die FVdG kurz nach dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges
aufgrund ihrer antimilitaristischen Propaganda als staatsfeindliche Organisation
verboten wurde, hatten Fritz Kater und Carl Windhoff einen entscheidenen Anteil
an der Reorganisation der FVdG.
„Auf dem ersten, von Kater initiierten Treffen der Syndikalisten waren
33 Delegierte aus 43 Ortsvereinen vertreten, die sich geschlossen gegen eine
Beteiligung an der Nationalversammlung und gegen eine Mitarbeit in den Zentralgewerkschaften
aussprachen. Nicht ohne Stolz wurde hier vermerkt, daß die ‘Freie
Vereinigung’ die einzige Arbeiterorganisation sei, ‘deren Vertreter
und Organe nicht umzulernen brauchten’.
In der Tat stellte die FVdG zu diesem Zeitpunkt die einzige organisatorische
Alternative für den Teil der Arbeiterschaft dar, der desillusioniert
vor der Politik der etablierten Parteien - sicher einer radikalen Gewerkschaft
verbunden fühlten“ (Rüb¬ner 1994, 33f).
In der FVdG gab es 1919 Hoffnungen, daß trotz aller programmatischen
Differenzen eine Zusammenarbeit mit der KPD(S) auf der Grundlage der ArbeiterInnenräte
möglich sei, doch die erhoffte Aktionseinheit mit linksorientierten Parteien
war mehr als illusorisch.
„Im Juni 1919 rief die KPD(S)-Zentrale zu einem allgemeinen Ausschluß
aller syndikalistischen Parteimitglieder auf. Zu dieser Zeit wurde es zumindest
regional als nicht ungewöhnlich angesehen, daß anscheinend ganzer
Ortsverbände in beiden Organisationen vertreten waren. In der Bremer
KPD, in der aufgrund des breiten innerparteilichen Spektrums die Diskussionen
besonders kontrovers verliefen, wurde die syndikalistische Fraktion erst im
Juli 1919 ausgeschlossen“ (Rübner 1994, 36).
Trotz dieser Abgrenzung wuchs die Zahl der Mitglieder der „Freien Vereinigungen“.
Auf dem 12. Kongreß vom 27. bis 30. Dezember 1919 wurden 111.675 Mitglieder
durch 109 Delegierte vertreten. Auf diesen Kongreß wurde die FVdG im
ganzen Reich in „Freie Arbeiter-Union Deutschland“ (FAUD) umbenannt,
und gilt somit als Gründungskongreß der FAUD. Rudolf Rocker wurde
im Vorfeld mit der Erstellung einer Prinzipienerklärung des Syndikalismus
beauftragt. Die Prinzipienerklärung stellte er auf dem 12. Kongreß
vor, dies bedeutete die Hinwendung der „Freien Vereinigungen“
zum Anarchosyndikalismus. In Richtung KPD äußerte er sich zum Antiparlamentarismus
und Antietatismus:
„Als Gegner jeder staatlichen Organisation verwerfen die Syndikalisten
die sogenannte Eroberung der politischen Macht, und sehen vielmehr in der
radikalen Beseitigung jeder politischen Macht die erste Vorbedingung zu einer
wahrhaften sozialistischen Gesellschaftsordnung. Die Ausbeutung des Menschen
durch den Menschen ist auf engste verknüpft mit der Beherrschung des
Menschen durch den Menschen, so daß das Verschwinden der einen notwendigerweise
zum Verschwinden der anderen führen muß“ (Rocker 1990, 11).
Die „Prinzipienerklärung des Syndikalismus“ basiert im wesentlichen
auf die Theorie des kommunistischen Anarchismus von Kropotkin. Rocker transformierte
die soziokulturellen Vorstellungen der „gegenseitigen Hilfe“ in
ein anarchosyndikalistisches Gewerkschaftsverständnis.
„Die gesellschaftliche Klassenteilung und der brutale Kampf ‘aller
gegen alle’, diese charakteristischen Merkmale der kapitalistischen
Ordnung, wirken in derselben Zeit auch degenerierend und verhängnisvoll
auf den Charakter und das Moralempfinden der Menschen, indem sie die unschätzbaren
Eigenschaften der gegenseitige Hilfe und es solidarischen Zusammengehörigkeitsgefühls,
jene kostbare Erbschaft, welche die Menschheit aus den früheren Perioden
ihrer Entwicklung übernommen hat, in den Hintergrund drängen und
durch krankhafte antisoziale Züge und Gewohnheiten ersetzen, die im Verbrechen,
in der Prostitution und in allen anderen Erscheinungen der gesellschaftlichen
Fäulnis ihren Ausdruck finden“ (Rocker 1990, 7).
Die Hochzeit des Anarchosyndikalismus in Deutschland war während der
revolutionären Nachkriegszeit (1919-1923) mit ca. 150.000 Mitgliedern
in Jahre 1921. Mit der endgültigen Entwaffnung der revolutionären
ArbeiterInnen verloren alle revolutionären Gruppierungen links von der
KPD ein Großteil ihrer Mitglieder. Der SPD und dem Kapital gelang es
mit dem Versprechen eines „Wohlstandes für Alle“ durch die
Rationalisierung der Wirtschaft ein Großteil der ArbeiterInnenschaft
bis zur Weltwirtschaftskrise 1929 in die Weimarer Republik einzubinden.
Literatur:
- Bock, Hans Manfred: Syndikalismus und Linkskommunismus
von 1918 bis 1923. Ein Beitrag zur Sozial- und Ideengeschichte der frühen
Weimarer Republik, Darmstadt 1993
- Brockhaus, Eckhard: Zusammensetzung und Neustrukturierung der Arbeiterklasse
vor dem ersten Weltkrieg. Zur Krise der professionellen Arbeiterbewegung,
München 1975
- Müller, Dirk H.: Idealismus und Revolution. Zur Opposition der Jungen
gegen den sozialdemokratischen Parteivorstand 1890-1894, Berlin 1975
- Müller, Dirk H.: Gewerkschaftliche Versammlungsdemokratie und Arbeiterdelegierte
vor 1918. Ein Beitrag zur Geschichte des Lokalismus, des Syndikalismus und
der entstehenden Rätebewegung, Berlin 1985
- Rocker, Rudolf: Ein Leben für den Revolutionären Syndikalismus.
Biographie von Fritz Kater, Hamburg 1985
- Rocker, Rudolf: Prinzipienerklärung des Syndikalismus (1919), hrsg.
von der Freien Arbeiterinnen und Arbeiter Union der DDR, Zehdenik 1990
- Roller, Arnold: Der soziale Generalstreik, Berlin 1905. Reprint o.O. und
o.J. (=Texte zur Theorie und Praxis des Anarchismus und Syndikalismus 2)
- Rübern, Hartmut: Freiheit und Brot. Die Freie-Arbeiter-Union Deutschlands.
Eine Studie zur Geschichte des Anarchosyndikalismus, Berlin/Köln 1994
- Scharrer, Manfred: Arbeiterbewegung und Obrigkeitsstaat. SPD und Gewerkschaft
nach dem Sozialistengesetz, Berlin 1976
- Vogel, Angela: Der deutsche Anarcho-Syndikalismus. Genese und Theorie einer
vergessenen Bewegung, Berlin 1977
- Wienand, Peter: Der „geborene“ Rebell. Rudolf Rocker. Leben
und Werk, Berlin 1981